Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen
Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt bei Instagram und Facebook nach Ablauf des Gewinnspiels durch WINSTONgolf per Direct Message.
Teilnahmeschluss ist der 10. September 2023 24.00 Uhr und die Verlosung findet 11. September 2023 statt.
Verlost werden 5 Preise von WINSTONgolf und Vitamin Well.
- Preis 1 Ein Greenfee WINSTONlinks
- Preis 2 Ein Puzzle WINSTONlinks 1000 Teile
- Preis 3 Ein Erfrischungsgetränk von Vitamin Well
- Preis 4 Eine reflektierende Tasche von Vitamin Well
- Preis 5 Ein Sweatshirt von Vitamin Well
Konditionen: Gewinne je nach Verfügbarkeit der Startzeiten einlösbar. Ein Umtausch oder eine Erstattung (Barauszahlung) des Gewinns ist ausgeschlossen. Eventuelle zusätzliche Kosten werden vom Gewinner getragen. Zusatzleistungen sind aufpreispflichtig. Es gelten die üblichen Stornobedingungen. Der Gewinn ist gültig für 2023/2024. Nach Ablauf des Kalenderjahres 2024 können eventuelle Preiserhöhungen der Leistungen zur Zusatzzahlung von Differenzbeträgen führen. Bitte geben Sie bereits bei Ihrer Reservierung oder Terminvereinbarung an, dass Sie einen Gutschein einlösen möchten.
Für die Teilnahme muss der Beitrag auf Instagram oder Facebook geliked und kommentiert werden.
Kommentare, die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen, sowie die Netiquette nicht beachten werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt oder nicht berücksichtigt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, ausschließlich der Mitarbeiter des Veranstalters, seiner Vertreter und aller, die beruflich mit dieser Aktion in Verbindung stehen.
Die Gewinner werden nach Gewinnspielende nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Der Gewinner/ die Gewinnerin wird über die Direktnachricht auf Instagram oder Facebook benachrichtigt. Der Gewinner/ die Gewinnerin muss sich innerhalb von fünf Werktagen mit seinen Adressdaten melden, so dass WINSTONgolf den Gewinn versenden kann. Auch eine persönliche Abholung des Gewinns ist möglich. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist wird die Greenfee erneut unter allen Teilnehmern verlost.
Es werden alle Instagram und Facebook Namen der Teilnehmer erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht, die Kommentare auf Instagram und Facebook bleiben allerdings bestehen und sind weiterhin öffentlich einsehbar. Adressdaten werden nur von den Gewinnern erfasst und nur zur Vergabe des Gewinnes genutzt. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.
Das Gewinnspiel wird nicht von Facebook oder Instagram gesponsert oder unterstützt.
Datenschutz: Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens auf der Instagram- und Facebook-Seite von WINSTONgolf einverstanden. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich auf www.winstongolf.de angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Anwendbares Recht Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich auf www.winstongolf.de. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.