Allgemeine Geschäftsbedingungen der WINSTONgolf GmbH
Es folgen die AGB's der WINSTONgolf GmbH für die Spielrechte, den Hotelbetrieb von GUT VORBECK, für Veranstaltungen bei WINSTONgolf und den Ticketverkauf.
Spielrechte
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln den Erwerb, die Ausübung und die Beendigung des zeitlich beschränkten Rechtes, auf der Golfsportanlage der WINSTONgolf GmbH den Golfsport auszuüben.
Die AGBs zum Abheften liegen hier als Download bereit.
1. Spielberechtigung, Verlängerung des Vertrages
Der Spielberechtigte (= Spieler oder Spielerin) erwirbt nach Bestätigung durch die WINSTONgolf GmbH und der vollständigen Bezahlung aller Gebühren die Berechtigung, die WINSTONgolf-Anlage gemäß des erworbenen Spielrechtes unter Beachtung der gültigen Haus-, Platz- und Spielordnungen, die durch Aushang im WINSTONgolf-Haus oder anderweitig bekannt gemacht werden, zu nutzen. Ein Wechsel in ein höheres Spielrecht ist jederzeit möglich, für die Aufzahlung wird ein gesondertes Angebot erstellt. Rückstufungen sind erst ab dem 1.1. des Folgejahres möglich, entsprechende Anträge müssen der WINSTONgolf GmbH bis spätestens zum 30.9. eines Jahres vorliegen.
Die Spielberechtigungen können nur von natürlichen Personen erworben und nur vom Spielberechtigten ausgeübt werden. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gelten nur für die Spielberechtigten persönlich. Spielberechtigungen sind nicht übertragbar und erlöschen ersatzlos mit der Kündigung oder dem Tod. Sobald juristische Personen natürliche Personen als Spielberechtigte zur Nutzung eingesetzt haben, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen diesen Personen gegenüber.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Spielberechtigung gilt immer bis zum 31.12. eines Jahres und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr zu den dann gültigen Konditionen, sofern nicht einer der beiden Vertragspartner ordentlich bis spätestens zum 30. 9. eines Jahres die Beendigung der Vereinbarung zum Jahresende schriftlich anzeigt.
Bei Spielberechtigten mit einer so genannten Zweitmitgliedschaft ist eine gleichzeitig bestehende Mitgliedschaft in einem weiteren anerkannten real existierenden Golfclub jährlich unaufgefordert nachzuweisen. Bei Mitgliedern, die aufgrund bestimmter Voraussetzungen aus der gültigen Preisliste bzw. Aufnahmeantrages vergünstigte Spielgebühren erhalten, ist ebenfalls jährlich unaufgefordert die Voraussetzung für diese Vergünstigung nachzuweisen. Stellt sich heraus, dass die gewährten vergünstigten Spielgebühren durch falsche Angaben oder nicht erbrachte Nachweise zu Unrecht gewährt wurden, ist der Spielberechtigte verpflichtet, den sich ergebenden Differenzbetrag nachzuzahlen. In schweren Fällen entsteht der WINSTONgolf GmbH ein Sonderkündigungsrecht, ohne dass die Zahlungsverpflichtung des Spielberechtigten erlischt.
Spielberechtigungen für Kinder und Jugendliche gelten zu den jeweiligen Gebühren, die sich aus der gültigen Preisliste bzw. dem Aufnahmeantrag der WINSTONgolf GmbH ergeben. Die Jahresspielgebühren für diese Spielberechtigungen werden jeweils bei Erreichen des Höchstalters der einzelnen Altersgruppen entsprechend für die nächsthöhere Altersgruppe angehoben. Der Spielberechtigte hat die Voraussetzungen für diese ermäßigte Jahresspielgebühr durch unaufgefordert vorzulegende Schul-, Ausbildungs- bzw. Immatrikulationsbescheinigungen zu belegen. Die jährliche Spielberechtigung nach dieser Bestimmung endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Schule, Ausbildung oder Studium abgeschlossen werden bzw. der Spielberechtigte sein 26. Lebensjahr vollendet, ohne dass es von Seiten des Spielberechtigten oder WINSTONgolf GmbH hierzu einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf. Die Jahresspielberechtigung verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, solange die Voraussetzungen für eine jährliche Spielberechtigung bestehen und die Jahresspielberechtigung nicht durch ordentliche Kündigung nach den nachstehenden Bestimmungen beendet worden ist.
Mit schriftlicher vorheriger Zustimmung der Gesellschaft kann ein Firmenspielrecht auf Dritte übertragen werden. Spielrepräsentanten (=Spielberechtigte eines Firmenspielrechts) haben jedes Jahr einen aktuellen Nachweis eines gültigen Arbeitsverhältnisses mit der betreffenden Firma selbstständig zu erbringen.
Der Spielberechtigte hat die Möglichkeit, gegen Zahlung einer von der WINSTONgolf GmbH festgesetzten, jährlichen Gebühr den Spielberechtigungsvertrag aus wichtigem Grund und mit entsprechenden Nachweisen ruhen zu lassen (= passive Mitgliedschaft). Durch die gezahlte Verwaltungsgebühr entsteht kein Spielrecht bzw. Anspruch auf einen DGV-Ausweis. Der Spielberechtigte muss den Antrag bzw. die Aufhebung zum 30.11. des laufenden Jahres anzeigen, um eine Änderung für das Folgejahr herbeizuführen.
2. Gebühren, Erhöhung der Spielgebühren, Einschränkung des Spielrechtes
Die Jahresspielgebühr ist bei Einmalzahlung bis zum 1.3. eines Jahres fällig. Bei Eintritt im laufenden Jahr wird die Spielrechtsgebühr zum Eintrittsdatum fällig. Bei gewünschter Ratenzahlung ist die gesamte Spielrechtsgebühr bis spätestens zum 15.6. eines Jahres fällig. Bei Ratenzahlung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung zwingende Voraussetzung.
Befindet sich der Spielberechtigte mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann die WINSTONgolf GmbH dem Spielberechtigten eine Frist zur Zahlung setzen. Bei Ratenzahlung befindet sich der Spielberechtigte auch dann mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sobald eine Rate beim zweiten Versuch im Bankeinzug nicht eingezogen werden kann. Die WINSTONgolf GmbH behält sich vor, Mahngebühren oder Gebühren für erhöhten Verwaltungsaufwand zu erheben. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist die Spielberechtigung bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstandes gesperrt und die WINSTONgolf GmbH erhält das Recht, den Spielrechtsvertrag fristlos zu kündigen, ohne dass die Zahlungsverpflichtung erlischt.
Der WINSTONgolf GmbH ist das Recht vorbehalten, die Höhe der Jahresspielgebühren zum 1.1. des Folgejahres ohne besondere Ankündigung angemessen anzuheben. Bei einer Veränderung des Mehrwertsteuersatzes verändert sich die Jahresspielgebühr entsprechend und spätestens zum gleichen Zeitpunkt, an dem die Steueränderung in Kraft tritt.Die Spielrechte sind automatisch eingeschränkt, wenn die Golfanlage wetterbedingt, wegen Beschädigung, aufgrund von Reparatur- oder Pflegemaßnahmen, während eines Wettspiels oder aus sonstigen wichtigen Gründen nicht oder nur teilweise bespielbar ist. Ein Anspruch des Spielberechtigten auf Reduzierung oder Erstattung der Spielgebühren entsteht dadurch nicht.
3. Laufzeit und Kündigungen, Frist bis zum 30.9. eines Jahres
Die Spielberechtigung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner ordentlich (ohne Angabe von Gründen) bis spätestens zum 30.9. des laufenden Jahres schriftlich kündigt. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem 30.9. eingehende Kündigungen ungültig sind und nicht berücksichtigt werden, es gibt keine Ausnahme- oder Sonderfälle. Es gilt das Eingangsdatum.
Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Gründen bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt in jedem Fall bei gravierenden Verstößen gegen die wechselseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien vor.
Ein außerordentlicher Kündigungsgrund für die WINSTONgolf GmbH liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Der Spielberechtigte oder seine etwaigen Mitberechtigten verstößt vorsätzlich oder grob gegen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen die Haus-, Platz- und Spielordnungen.
Der Spielberechtigte befindet sich mit der Zahlung der Spielrechtsgebühr von mindestens 2 Monatsbeiträgen in Verzug, ihm ein vorläufiges Spielrechtsverbot erteilt wurde und er trotz Mahnung innerhalb von 14 Tagen nach Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Handlungen oder öffentliche Aussagen gegen die WINSTONgolf GmbH oder eines ihrer Organe, welche geeignet sind, das Ansehen oder den Geschäftserfolg der WINSTONgolf GmbH zu schädigen, können zur außerordentlichen Kündigung durch die WINSTONgolf GmbH führen.
Die Aufrechterhaltung des Golfspielbetriebes der Gesellschaft unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zumutbar ist oder aus Gründen, die nicht in die Verantwortung der Gesellschaft liegen, dauernd unmöglich wird.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist eine Erstattung gezahlter Spielrechtsgebühren – auch anteilig – ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist die gesamte Jahresspielrechtsgebühr für das laufende Kalenderjahr in voller Höhe zu bezahlen.
4. Haftung
Die Benutzung der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr des Spielberechtigten. Die WINSTONgolf GmbH haftet für keinerlei Schäden, die dem Spielberechtigten, seinen Angehörigen oder sonstigen Personen in seiner Begleitung durch das Betreten der Golfanlage entstehen. Auch im Übrigen sind Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund ausgeschlossen, soweit nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der WINSTONgolf GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Eltern haften für Ihre Kinder.
5. Datenschutz
Dem Spielberechtigten ist bekannt, dass sämtliche zur Geschäftsabwicklung aufgenommenen persönlichen Daten des Spielberechtigten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetztes bei WINSTONgolf gespeichert und genutzt werden. WINSTONgolf verpflichtet sich, die bei der Registrierung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich innerhalb WINSTONgolf zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Der Spielberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten an den Deutschen Golfverband (DGV) bzw. Landesgolfverband übermittelt und zu den Zwecken lt. Spielrechtsvertrag von der Gesellschaft und dem DGV verarbeitet werden.
Der Spielberechtigte hat das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten. Die Datenschutzerklärung gemäß des Deutschen Golfverband e.V. regelt der Spielrechtsvertrag.
6. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig, Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Änderungen der Haus-, Platz- und Spielordnungen werden durch Aushang oder Auslage an der Rezeption bekannt gemacht. Sie gelten dann als verbindlich und vereinbart. Das gilt auch für sonstige Ankündigungen. Die WINSTONgolf GmbH kann die Haus-, Platz- und Spielordnungen jederzeit ergänzen oder ändern. Geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden ebenfalls an der Rezeption ausgelegt und sind damit allen Spielberechtigten zugänglich. Insofern besteht eine Informationspflicht für alle Spielberechtigten.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Spielberechtigten und der WINSTONgolf GmbH gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für alle wechselseitigen Leistungen ist D-19065 Gneven/ OT Vorbeck.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Hotelbetrieb GUT VORBECK
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Hotelbetrieb der WINSTONgolf GmbH. Für Veranstaltungen gelten gesonderte allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die AGBs zum Abheften liegen hier als Download bereit.
§1 Allgemeines
Der Vertragspartner des Hotels wird nachfolgend Gast genannt, die WINSTONgolf GmbH wird Hotel genannt. Der Hotelvertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebotes vom Gast, innerhalb der Optionsfrist, zustande. Innerhalb der Optionsfrist ist das Hotel berechtigt vom Angebot zurück zu treten.
§2 Geltungsbereich
2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag, Angebotsbestätigung.
2.2 Zur Erbringung der in Ziffer 2.1 genannten Leistungen kann das Hotel die hierfür erforderlichen Daten des Gastes innerhalb des Unternehmens weitergeben.
2.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB nicht in Kraft tritt, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
2.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Dies bedarf der Schriftform.
§3 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
3.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
3.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatz-ansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
§4 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
4.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
4.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4.3.1 Dem Gast stehen verschiedene Zimmerraten zur Wahl, die an unterschiedliche Restriktionen geknüpft sind:
- Beste Rate kann nicht kostenfrei storniert werden, 100 % des Gesamtpreises werden bei Buchung fällig.
- Die reguläre Rate exkl. Frühstück kann gemäß §6.2 bzw. §6.3 storniert werden. Für die Anzahlung gilt §5.
- Die Super-Flex-Rate kann bis 1 Tag vor Anreise (bis 16.00 Uhr) kostenfrei storniert werden. Eine Anzahlung wird nicht fällig. Bei keiner oder verspäteter Absage gelten die Regelungen §6.2 bzw. §6.3
4.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
4.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind direkt beim Check out zu bezahlen, es sei denn es wurde eine andere Regelung schriftlich vereinbart. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Gastes eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 4.6 und/oder Ziffer 4.7 geleistet wurde.
4.9 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
§5 Anzahlungen
Bei Vertragsschluss kann das Hotel eine Anzahlungsleistung gegenüber dem Gast in Höhe von bis zu 100 % des Gesamtpreises erheben. Die Anzahlung ist entweder direkt bei Buchungsabschluss zu tätigen oder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung mit den üblichen Zahlungsmitteln zu leisten.
§6 Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) | Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels | Umbuchung bei Terminverschiebung
6.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
6.2 Zwischen dem Hotel und dem Gast gelten folgende Rücktrittsbedingungen für Individualbuchungen bis 4 Zimmer:
6.2.1 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag mehr als 14 Tage vor Ankunft, entstehen dem Gast keine Kosten.
6.2.2 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 14 bis 4 Tage vor Ankunft, ist der Gast verpflichtet, 50 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.
6.2.3 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 0 bis 3 Tage vor Ankunft, ist der Gast verpflichtet, 80 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.
6.2.4 Saisonale Deals und Sonderaktionen können durch den Gast bis maximal 24 Stunden nach verbindlicher Reservierung kostenfrei storniert werden. Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag ab 24 Stunden nach verbindlicher Reservierung ist der Gast verpflichtet, 100 % der vereinbarten Leistung zu zahlen.
6.3 Gruppenbuchungen ab 5 Zimmer können bis 4 Wochen (28 Tage) nach verbindlicher Bestätigung kostenfrei storniert werden.
6.3.1 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag ab 4 Wochen nach verbindlicher Bestätigung bis 29 Tage vor Ankunft, ist der Gast verpflichtet, 50 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.
6.3.2 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 28 Tage bis 0 Tage vor Ankunft, ist der Gast verpflichtet, 80 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.
6.3.3 Bei Rücktritt einzelner Zimmer einer Gruppenbuchung gelten die Regelungen 6.2 bis 6.2.4. Dies gilt bis maximal 33 % der gebuchten Zimmer.
6.3.4 Saisonale Deals und Sonderaktionen können durch den Gast bis maximal 24 Stunden nach verbindlicher Reservierung kostenfrei storniert werden. Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag ab 24 Stunden nach verbindlicher Reservierung ist der Gast verpflichtet, 100 % der vereinbarten Leistung zu zahlen.
6.4 Bei Umbuchung des verbindlich vereinbarten Reisezeitraums wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
§7 Rücktritt des Hotels
7.1 Wird eine gemäß Ziffer 4.6 und/oder Ziffer 4.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 2.2 vorliegt.7.3 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§8 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
8.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
8.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
8.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
8.4 Das Hotel behält sich das Recht vor, dem Gast eine Rechnung über eine außerordentliche Reinigung in Rechnung zu stellen. Dies liegt im Ermessen der Hotelleitung.
§9 Haftung des Hotels
9.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
9.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.
§10 Gutscheine
Gutscheine können lediglich für hoteleigene Leistungen in dem auf dem Gutschein vermerkten Hotel eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen in dem jeweiligen Hotel genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich und sie sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Die Gutscheine können nicht im Rahmen von Online Bezahlungen verwendet werden. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten verantwortlich, an welche der Gutschein versendet werden soll. Im Falle von Preisänderungen wird die Differenz bei Einlösung des Gutscheines in Rechnung gestellt.
§11 Nichtraucherbereiche im Hotel
Die mietweise überlassenen Hotelzimmer zur Beherbergung, alle öffentlichen Bereiche im Inneren der Hotelanlage sind Nichtraucherbereiche, in denen das Rauchen untersagt ist. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadenersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers oder anderer Räumlichkeiten einen Betrag in Höhe von 150 Euro zu verlangen. Dieser Schadenersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren Schaden nachweist.
§12 Mitbringen von Haustieren
Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung des Hotels. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück vom Hotel ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr pro Nacht an. Ausnahmen sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und in Begleitung der ausgewiesenen Person zu jeder Zeit mitgeführt werden.
§13 Schlussbestimmungen
13.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedienungen (AGB’s) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit dem Leistungsanbieter Gutshof Vorbeck GmbH. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
13.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
13.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist die Gutshof Vorbeck GmbH, An der Warnow 1 in 19065 Gneven OT Vorbeck. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Schwerin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Schwerin.
13.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 23.11.2022
Veranstaltungen
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Veranstaltungen der gesamten WINSTONgolf GmbH. Falls nicht ausdrücklich erwähnt, wie Punkt 5.1, finden die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelbetrieb keine Anwendung.
Die AGBs zum Abheften liegen hier als Download bereit.
§1 Allgemeines
Der Vertragspartner der WINSTONgolf GmbH wird nachfolgend Gast genannt, die WINSTONgolf GmbH (Golfanlage, Golfschule, RESTAURANTkranichhaus, Gut Vorbeck Hotel & Café) wird WINSTONgolf genannt.
Der Veranstaltungsvertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebotes vom Gast, innerhalb der Optionsfrist, zustande. Innerhalb der Optionsfrist ist WINSTONgolf berechtigt vom Angebot zurück zu treten.
§2 Geltungsbereich
2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen der Golfanlge und des Hotels sowie die Golfplätze der Golfanlage zur Durchführung von Veranstaltungen, Restaurantleistungen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von WINSTONgolf.
2.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Golfanlage in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht in Kraft tritt, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Dies bedarf der Schriftform.
§3 Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
3.1 Vertragspartner sind WINSTONgolf und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch WINSTONgolf zustande. WINSTONgolf steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
3.2 WINSTONgolf haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Golfanlage beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Golfanlage beruhen. Einer Pflichtverletzung der Golfanlage steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 10 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Golfanlage auftreten, wird die Golfanlage bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, die Golfanlage rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3.3 Alle Ansprüche gegen WINSTONgolf verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Golfanlage beruhen.
§4 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
4.1 WINSTONgolf ist verpflichtet, die vom Gast bestellten und von WINSTONgolf zugesagten Leistungen zu erbringen.
4.2 Der Gast ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise an WINSTONgolf zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über WINSTONgolf beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von WINSTONgolf verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
4.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4.4 Ab einem geplanten Mindestumsatz von 2.000 € behält sich WINSTONgolf vor, eine Anzahlung von 30% vom Gast zu verlangen. Wird die Anzahlung auch nach Aufforderung nicht getätigt, kann WINSTONgolf vom Vertrag zurücktreten. Die Anzahlung muss innerhalb von 10 Tagen überwiesen werden. Die Anzahlung als auch die Abschlagszahlung kann per Überweisung erfolgen.
4.5 Rechnungen von WINSTONgolf ohne Fälligkeitsdatum sind direkt nach der Veranstaltung zu bezahlen, es sei denn es wurde eine andere Regelung schriftlich vereinbart. WINSTONgolf kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. WINSTONgolf bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§5 Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)
5.1 Zwischen WINSTONgolf und dem Gast gelten folgende Storno-/Rücktrittsbedingungen für die vereinbarten Leistungen (Turniere, Veranstaltungen, Tagungen, …) ab einem Umsatz bis 5.500 € brutto oder einer angefragten Personenzahl bis zu 50 Personen:
5.1.1 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag mehr als 4 Wochen vor der Veranstaltung, entstehen dem Gastes keine Kosten.
5.1.2 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 4 Wochen bis 14 Tage vor der Veranstaltung, ist der Gast verpflichtet 30 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.
5.1.3 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 13 bis 5 Tage vor der Veranstaltung, ist der Gast verpflichtet 50 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.
5.1.4 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 4 bis 2 Tage vor der Veranstaltung, ist der Gast verpflichtet 80 % der vereinbarten Leitungen zu zahlen.
5.1.5 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 1 bis 0 Tage vor der Veranstaltung, ist der Gast verpflichtet 100 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.
5.2 Zwischen WINSTONgolf und dem Gast gelten folgende Storno-/Rücktrittsbedingungen für die vereinbarten Leistungen (Turniere, Veranstaltungen, Tagungen, …) ab einem Umsatz von 5.501 € brutto oder einer angefragten Personenzahl von 51 Personen:
5.2.1 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag mehr als 10 Wochen vor der Veranstaltung, entstehen dem Gastes keine Kosten.
5.2.2 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 10 Wochen bis 6 Wochen vor der Veranstaltung, ist der Gast verpflichtet 30 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.
5.2.3 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 41 Tage bis 21 Tage vor der Veranstaltung, ist der Gast verpflichtet 50 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.
5.2.4 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 20 Tage bis 8 Tage vor der Veranstaltung, ist der Gast verpflichtet 80 % der vereinbarten Leitungen zu zahlen.
5.2.5 Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag 7 bis 0 Tage vor der Veranstaltung, ist der Gast verpflichtet 100 % der vereinbarten Leistungen zu zahlen.
§ 6 Rücktritt der Golfanlage und des Hotels
6.1 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von WINSTONgolf gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist WINSTONgolf ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2 Ferner ist WINSTONgolf berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere von der Golfanlage und Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen, Turniere oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- WINSTONgolf begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von WINSTONgolf in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von WINSTONgolf zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
6.3 Der berechtigte Rücktritt von WINSTONgolf begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§7 Änderungen von Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
7.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss WINSTONgolf spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, dies muss schriftlich erfolgen, sie bedarf der Zustimmung von WINSTONgolf. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
7.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl soll WINSTONgolf frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl.
7.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt WINSTONgolf diesen Abweichungen zu, so kann WINSTONgolf die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die WINSTONgolf trifft ein Verschulden.
§8 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Gast darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit WINSTONgolf. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
§9 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
9.1 Soweit WINSTONgolf für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt WINSTONgolf von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes von WINSTONgolf bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Golfanlage und des Hotels gehen zu Lasten des Gastes, soweit WINSTONgolf diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf WINSTONgolf pauschal erfassen und berechnen.
9.3 Störungen an von WINSTONgolf zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit WINSTONgolf diese Störungen nicht zu vertreten hat.
§10 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen, im Hotel bzw. auf der Golfanlage. Die WINSTONgolf übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von WINSTONgolf. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. WINSTONgolf ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist WINSTONgolf berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Gastes zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit WINSTONgolf abzustimmen.
10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Gast dies, darf WINSTONgolf die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Gastes vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann WINSTONgolf für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
§11 Haftung des Gastes für Schäden
11.1 Sofern der Gast Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
11.2 WINSTONgolf kann vom Gast die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
§12 Gutscheine
12.1 Gutscheine können lediglich für golfplatz- bzw. hoteleigene Leistungen eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen bei WINSTONgolf genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich und sie sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Die Gutscheine können nicht im Rahmen von Online Bezahlungen verwendet werden. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten verantwortlich, an welche der Gutschein versendet werden soll. Im Falle von Preisänderungen wird die Differenz bei Einlösung des Gutscheines in Rechnung gestellt.
12.2 Zehnerkarten für Trainerstunden werden behandelt wie Gutscheine.
§13 Schlussbestimmung
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist WINSTONgolf GmbH, Kranichweg 1 bzw. An der Warnow 1 in 19065 Gneven OT Vorbeck. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Schwerin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Standort Schwerin.
13.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 25.05.2020
Ticketverkauf
1. Geltungsbereich
Dieses Ticket ist für die Nutzung der im Veranstaltungs- oder Leistungsangebot genannten Dienstleistungen gültig. Mit dem Erwerb des Tickets erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an.
2. Vertragsabschluss
Mit dem Kauf des Tickets kommt ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Veranstalter/Dienstleister zustande. Die im Ticketpreis enthaltenen Leistungen sind im jeweiligen Angebot beschrieben.
3. Zahlungs- und Nutzungsbedingungen
Der Ticketpreis ist vollständig vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Das Ticket ist nur für den angegebenen Termin und die auf dem Ticket vermerkten Leistungen gültig.
4. Weitergabe und Vervielfältigung
Die Vervielfältigung oder Weiterverkauf des Tickets ohne vorherige Zustimmung ist untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, Tickets ungültig zu machen, die unrechtmäßig erworben wurden.
5. Stornierung und Rückerstattung
Stornierungen sind bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstag möglich. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Ticketpreises erhoben. Ab 29 Tage vor der Veranstaltung ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer weist einen triftigen Grund nach (z. B. Krankheit mit Attest).Die Rückerstattung erfolgt in Form eines Wertgutscheins. Bei Absage oder Verschiebung der Veranstaltung wird der Ticketpreis vollständig oder teilweise erstattet. In dem Fall erfolgt die Rückerstattung in Form eines Wertgutscheins. § 346 ff. BGB bleibt hiervon unberührt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen. Der Zutritt zur Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
7. Haus- und Veranstaltungsordnung
Mit dem Erwerb des Tickets verpflichtet sich der Käufer, die Hausordnung des Veranstaltungsortes einzuhalten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur für die Durchführung des Ticketkaufs und der Veranstaltung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
9. Sonstiges
Änderungen des Programms oder der Leistung bleiben vorbehalten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Veranstalter:
WINSTONgolf GmbH, Geschäftsführerin Jenny Elshout | DGV-Nr.1314 | Handelsregister Schwerin HRB 7186
Kontakt: An der Waldkoppel 1, 03860 5020, info@winstongolf.de
Stand: 15.01.2025
Gutscheine & Ticketverkauf
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb, die Ausstellung und die Einlösung von Gutscheinen der WINSTONgolf GmbH.
§1 Allgemeines
Vertragspartner der WINSTONgolf GmbH ist die Person, die den Gutschein bestellt oder erwirbt. Diese wird nachfolgend „Besteller“ oder „Käufer“ genannt. Die Person, die den Gutschein einlöst, wird nachfolgend „Gutscheininhaber“ genannt. Die WINSTONgolf GmbH wird nachfolgend „WINSTONgolf“ genannt.
Der Gutscheinvertrag kommt durch die Bestellung bzw. den Erwerb des Gutscheins und die Annahme durch WINSTONgolf zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Ausstellung, Versand, Übergabe oder Bereitstellung des Gutscheins erfolgen.
§2 Gutscheine
2.1 Die von WINSTONgolf ausgegebenen Gutscheine sind Mehrzweckgutscheine im Sinne von § 3 Abs. 15 UStG. Sie berechtigen zur Inanspruchnahme aller Leistungen der WINSTONgolf GmbH im Wert des aufgedruckten Gutscheinbetrags.
2.2 Der Gutscheinwert kann für sämtliche Angebote des Hauses eingelöst werden, insbesondere für Greenfees, Startzeiten, Golfschul- und Trainerleistungen, Waren und Dienstleistungen der Golfanlage, Restaurantleistungen, Hotelleistungen, Caféleistungen, Veranstaltungen sowie weitere Angebote von WINSTONgolf. Eine auf dem Gutschein genannte Leistung, Bezeichnung oder Geschenkidee dient lediglich als unverbindliche Einlösungsempfehlung. Maßgeblich ist der ausgewiesene Gutscheinwert.
2.3 Die Umsatzsteuer wird erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Einlösung des Gutscheins und entsprechend der jeweils in Anspruch genommenen Leistung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe ausgewiesen und berechnet. Bei Leistungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen erfolgt die steuerliche Zuordnung nach den bei Einlösung tatsächlich bezogenen Leistungen.
2.4 Gutscheine sind übertragbar. Eine Barauszahlung, Rückgabe oder Erstattung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist. Gutscheine sind nicht zum gewerblichen Wiederverkauf bestimmt. Restguthaben bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeit bestehen und können für weitere Zahlungen bei WINSTONgolf verwendet werden.
2.5 Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig, sofern auf dem Gutschein keine längere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden.
2.6 Der Besteller ist für die vollständige und korrekte Angabe der Empfänger-, Versand- und Rechnungsdaten verantwortlich. WINSTONgolf übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Fehlzustellungen oder sonstige Nachteile, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Bestellers beruhen.
2.7 Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder unbefugter Nutzung eines Gutscheins übernimmt WINSTONgolf keine Haftung, sofern WINSTONgolf den jeweiligen Umstand nicht zu vertreten hat. Eine Sperrung oder Ersatzausstellung kann nur erfolgen, wenn der Gutschein eindeutig identifizierbar ist und noch nicht eingelöst wurde.
2.8 Preisänderungen zwischen Ausstellung und Einlösung des Gutscheins bleiben vorbehalten. Reicht der Gutscheinwert zur vollständigen Begleichung der gewünschten Leistung nicht aus, ist die Differenz bei Einlösung vom Gutscheininhaber zu zahlen.
2.9 Zehnerkarten, Trainingskarten oder vergleichbare vorausbezahlte Wert- oder Leistungskarten können wie Gutscheine behandelt werden, soweit sie nicht ausdrücklich abweichenden Bedingungen unterliegen.
§3 Schlussbestimmung
3.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
3.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist WINSTONgolf GmbH, Kranichweg 1 bzw. An der Warnow 1 in 19065 Gneven OT Vorbeck. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Schwerin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Standort Schwerin.
3.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
3.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gutscheine unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Januar 2026
Online-Shop und Gutscheine
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WINSTONgolf GmbH
Online-Shop und Gutscheine
Die AGBs zum Abheften liegen hier als Download bereit.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Gutscheinen und sonstigen ausdrücklich angebotenen Produkten über den Online-Shop der WINSTONgolf GmbH.
1.2 Vertragspartner ist die WINSTONgolf GmbH, An der Waldkoppel 1, 19412 Kaarz, nachfolgend „WINSTONgolf“ genannt.
1.3 Die Person, die eine Bestellung aufgibt, wird nachfolgend „Käufer“ genannt. Die Person, die einen Gutschein einlöst, wird als „Gutscheininhaber“ bezeichnet.
1.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss und Bestellvorgang
2.1 Die Darstellung der Gutscheine im Online-Shop stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
2.2 Der Käufer kann die gewünschten Gutscheine auswählen und in den Warenkorb legen. Vor Abschluss der Bestellung können die eingegebenen Daten überprüft und korrigiert werden.
2.3 Mit dem Absenden der zahlungspflichtigen Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab.
2.4 Der Eingang der Bestellung wird elektronisch bestätigt. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch WINSTONgolf zustande. Diese kann insbesondere durch eine gesonderte Bestätigung oder den Versand des Gutscheins erfolgen.
2.5 Die für die Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Käufer im Rahmen des Bestellprozesses zur Verfügung gestellt.
§ 3 Gutscheine und Einlösemöglichkeiten
3.1 WINSTONgolf bietet im Online-Shop Wertgutscheine an, die als Mehrzweckgutscheine im Sinne des § 3 Abs. 15 UStG ausgestaltet sind.
3.2 Der Gutschein berechtigt seinen Inhaber, den ausgewiesenen Gutscheinwert für verschiedene Leistungen der WINSTONgolf GmbH einzusetzen.
Dazu gehören insbesondere Greenfees, Leistungen der Golfschule, Waren und Dienstleistungen der Golfanlage, gastronomische Leistungen, Hotelangebote sowie weitere angebotene Leistungen von WINSTONgolf.
3.3 Eine gegebenenfalls auf dem Gutschein genannte Leistung oder Geschenkidee dient ausschließlich als Einlösungsempfehlung. Maßgeblich ist der auf dem Gutschein ausgewiesene Geldwert.
3.4 Die Einlösung erfolgt entsprechend der Verfügbarkeit und den jeweils geltenden Buchungs- und Leistungsbedingungen des gewählten Angebots.
3.5 Die Umsatzsteuer wird bei Mehrzweckgutscheinen grundsätzlich erst bei der tatsächlichen Einlösung nach Maßgabe der in Anspruch genommenen Leistung berücksichtigt.
§ 4 Gutscheinwert, Restguthaben und Übertragbarkeit
4.1 Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar und können von der Person eingelöst werden, die den Gutschein vorlegt und zur Einlösung berechtigt ist.
4.2 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
4.3 Eine teilweise Einlösung des Gutscheins ist möglich. Verbleibendes Restguthaben bleibt bestehen und kann innerhalb der geltenden Einlösefrist für weitere Leistungen verwendet werden.
4.4 Eine Kombination mehrerer Gutscheine ist möglich, sofern bei der jeweiligen Leistung keine ausdrücklich vereinbarten Einschränkungen bestehen.
4.5 Preisänderungen zwischen dem Erwerb und der Einlösung des Gutscheins bleiben vorbehalten. Reicht der Gutscheinwert für die gewünschte Leistung nicht aus, ist die Differenz bei Einlösung zu bezahlen.
§ 5 Gültigkeit und Verjährung
5.1 Für die Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
5.2 Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
5.3 Eine über die gesetzliche Verjährungsfrist hinausgehende freiwillige Einlösung kann durch WINSTONgolf im Einzelfall ermöglicht werden. Ein entsprechender Anspruch besteht nur, soweit er gesetzlich oder vertraglich begründet ist.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die im Online-Shop ausgewiesenen Gutscheinwerte und Verkaufspreise verstehen sich in Euro.
6.2 Die Zahlung erfolgt ausschließlich über PayPal.
6.3 Die Bearbeitung und Versendung der Bestellung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs und Annahme der Bestellung.
6.4 Bei Mehrzweckgutscheinen unterliegt die Ausgabe des Gutscheins grundsätzlich noch nicht der Umsatzsteuer. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach der tatsächlich bei Einlösung erbrachten Leistung.
§ 7 Versand und Lieferung
7.1 Die Gutscheine werden ausschließlich auf dem Postweg versandt.
7.2 Ein digitaler Gutscheinversand per E-Mail oder als Download wird derzeit nicht angeboten.
7.3 Der Käufer ist verpflichtet, die vollständige und korrekte Versandanschrift anzugeben.
7.4 Die anfallenden Versandkosten werden im Bestellprozess vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen.
7.5 Die Bearbeitung und Versendung erfolgt innerhalb der im Online-Shop angegebenen Lieferzeit.
7.6 Bei Verzögerungen oder Problemen mit der Zustellung wird der Käufer gebeten, WINSTONgolf zu kontaktieren. Die gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.
§ 8 Verlust, Beschädigung und Ersatz
8.1 Der Gutscheininhaber wird gebeten, den Gutschein sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugter Nutzung zu schützen.
8.2 Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung kann eine Sperrung beziehungsweise Ersatzausstellung geprüft werden, sofern der Gutschein eindeutig identifiziert werden kann und noch nicht eingelöst wurde.
8.3 Gesetzliche Ansprüche bei Verlust, Beschädigung oder nicht erfolgter Lieferung bleiben unberührt.
§ 9 Sonderaktionen und Aktionsgutscheine
9.1 WINSTONgolf kann im Rahmen zeitlich begrenzter Verkaufsaktionen Gutscheine oder ausgewählte Leistungen zu besonderen Konditionen anbieten.
9.2 Für solche Angebote gelten ergänzend die jeweils veröffentlichten Aktionsbedingungen. Diese werden dem Käufer vor Abschluss der Bestellung zur Verfügung gestellt.
9.3 In den Aktionsbedingungen können insbesondere der Aktionszeitraum, der Verkaufspreis, der Leistungsumfang, die Einlösemöglichkeiten und die Kombinierbarkeit mit anderen Angeboten geregelt werden.
9.4 WINSTONgolf kann im Rahmen gesonderter Aktionen auch Gutscheine anbieten, die sich ausschließlich auf eine bestimmte Leistung beziehen. Für diese können abweichende umsatzsteuerliche und vertragliche Bedingungen gelten.
9.5 Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben von den jeweiligen Aktionsbedingungen unberührt.
§ 10 Widerrufsrecht
10.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
10.2 Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zu den Fristen, zum Verfahren und zu den Widerrufsfolgen ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Käufer im Bestellprozess zur Verfügung gestellt wird.
10.3 Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
11.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
11.2 WINSTONgolf haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von WINSTONgolf zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
11.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.4 Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 12 Datenschutz
12.1 WINSTONgolf verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung von Bestellungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
12.2 Einzelheiten zu Art, Umfang, Rechtsgrundlagen und Dauer der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von WINSTONgolf.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Berücksichtigung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
13.2 Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten die gesetzlich zulässigen Gerichtsstandsvereinbarungen.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2026