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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.winstongolf.de. Als Golfliebhaber sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. Die WINSTONgolf GmbH ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen.


Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Obwohl die Reihenfolge, in der die Inhalte präsentiert werden, für deren Verständnis und Bedeutung entscheidend ist, kann die korrekte Leseabfolge durch Software nicht bestimmt werden.
  • Teile von Grafiken, die zum Verständnis von Inhalten erforderlich sind, weisen kein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu benachbarten Farben auf.
  • Die visuelle Darstellung von Text und Bildern von Text hat kein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1
  • Mit Ausnahme von Untertiteln und Bildern eines Textes, kann Text nicht ohne Assistenztechnologie um bis zu 200 Prozent geändert werden, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren geht.
  • Für alle sich bewegenden, blinkenden oder scrollenden Informationen, die automatisch starten und länger als fünf Sekunden andauern, während sie parallel zu anderen Inhalten angezeigt werden, existiert keinerlei Möglichkeit für den Benutzer, diese Animationen zu pausieren, zu stoppen oder dauerhaft auszublenden.
  • Webseite enthält Inhalt, welcher öfter als dreimal in einem beliebigen, eine Sekunde dauernden Zeitraum blitzt, oder der Blitz ist unterhalb der allgemeinen Grenzwerte zu Blitzen und roten Blitzen.
  • Es gibt keinen Mechanismus, um Inhaltsblöcke zu umgehen, die auf verschiedenen Webseiten wiederholt werden.
  • Innerhalb des Satzes von Webseiten existiert lediglich eine einzige Methode, um eine bestimmte Webseite aufzufinden.
  • Wenn die Webseite der Reihe nach navigiert wird, erhalten fokussierbare Komponenten den Fokus in einer unlogischen oder willkürlichen Reihenfolge, welche die Bedeutung der Inhalte missachtet und die Bedienbarkeit der Seite erheblich einschränkt.
  • Nicht jede durch Tastatur bedienbare Benutzerschnittstelle hat einen Bedienmodus, bei dem der Tastaturfokus sichtbar ist.
  • Der Zweck eines Links kann weder durch den Linktext allein noch durch seinen durch Software bestimmten Link-Kontext bestimmt werden.
  • Die Größe des Ziels für Zeigereingaben beträgt nicht 24 mal 24 CSS-Pixel.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.01.2026 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 19.01.2026 durchgeführten Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 19.01.2026 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.


Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüfen auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Ihr benötigt keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Website sowie den Beschwerdegrund mit.

Per E-Mail an: info@winstongolf.de oder ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de

Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V Werderstraße 124, 19055 Schwerin

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V findet ihr unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.